Kosten

Kosten im vorgerichtlichen Bereich

Im vorgerichtlichen Bereich nehmen wir für einen Forderungsvorgang eine Auslagenpauschale in Höhe von Euro 20,00 (zzgl. MwSt.). Weitere Kosten kommen nicht auf Sie zu!

Wir machen unsere Kosten direkt bei Ihrem Schuldner geltend. Ihr Schuldner hat diese Kosten unter den Voraussetzungen des Verzugs (§§ 280 I,II, 286 BGB) zu tragen.

Kosten für das Mahnbescheidsverfahren / das gerichtliche Verfahren

Für die Kosten im gerichtlichen Verfahren gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Je höher die Forderung, desto höher sind die Kosten des Verfahrens. Damit Sie direkt die Kosten kalkulieren können, verweisen wir an dieser Stelle gerne auf den Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Bei Verurteilung Ihres Schuldners hat dieser auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Rechtsanwaltsgebührentabelle nach RVG

(ab 1. August 2013)

Für das Betreiben des Mahnbescheidsverfahrens fallen nachfolgende Verfahrensgebühren und weitere Kosten an, nämlich Gerichtskosten, MwSt. und Auslagen. Vgl. u. a. Beispiel-Tabelle

GegenstandswertVerfahrensgebührAuslagenpauschaleUmsatzsteuerGerichtskostenEndpreis
Bis 500,-45,-9,-10,2632,0096,26
Bis 1000,-80,-16,-18,2432,00146,24
Bis 1.500,-115,-20,-25,6535,50196,15
Bis 2.000,-150,-20,-32,3044,50246,80
Bis 3.000,-201,-20,-41,9954,00316,99
Bis 4.000,-252,-20,-51,6863,50387,18
Bis 5.000,-303,-20,-61,3773,00457,37
Bis 6.000,-354,-20,-71,0682,50527,56
Bis 7.000,-405,-20,-80,7592,00597,75
Bis 8.000,-456,-20,-90,44101,50667,94
Bis 9.000,-507,-20,-100,13111,00738,13
Bis 10.000,-558,-20,-109,82120,50808,32
Bis 13.000,-604,-20,-118,56133,50876,06
Bis 16.000,-650,-20,-127,30146,50943,80
Cookie Consent mit Real Cookie Banner